Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 9. Juni 2024
- Datum:
- 18. April 2024
- Kategorie:
- Aktuelles
Bis einschließlich 4. Juni 2024 haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein online zu beantragen.
Wichtige Hinweise - bitte aufmerksam lesen!
Bitte nur ausfüllen und absenden, wenn Sie durch Briefwahl oder nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Landkreises/Ihrer kreisfreien Stadt wählen wollen. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen. Es ist unzulässig, den elektronischen Wahlscheinantrag für eine/n Andere/n zu stellen! Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. Auf die weiteren wahlrechtlichen Strafbestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen (§§ 107 bis 108d des Strafgesetzbuchs).
Zur Antragstellung klicken Sie auf hier.