Der Bau eines Eigenheims ist für viele Menschen die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die Immobilie vor drohenden Naturgefahren wie Hochwasser zu schützen. Dies gilt es schon bei der Wahl des Bauplatzes zu bedenken. Grundstücke in der Nähe eines Gewässers sind begehrt – aber in der Regel auch besonders von Hochwasser bedroht. Wer sich dennoch für ein solches Grundstück entscheidet, sollte sich der Pflicht zur Eigenvorsorge bewusst sein.
Das Hochwasserrisiko wird oft unterschätzt. Dabei ist es für Anwohner eines Gewässers statistisch gesehen wahrscheinlicher, mindestens einmal im Leben von einem 150-jährlichen Hochwasser betroffen zu sein, als bei einem Autounfall zu verunglücken. Indem Sie sich in Ihrem Auto anschnallen, sichern Sie sich bis zu einem gewissen Grad gegen das Risiko ab. Ähnlich verhält es sich mit den technischen Maßnahmen, die Ihre Kommune oder der Staat zum Schutz vor Hochwasser errichten: Diese werden auf die Pegelstände eines 100-jährlichen Hochwassers ausgelegt. Sie schützen nicht vor extremeren Ereignissen, sodass ein Risiko bestehen bleibt. Gemäß Wasserhaushaltsgesetz ist jede Person dazu verpflichtet, eigenverantwortlich Vorsorge für den Fall eines Hochwassers zu treffen (§ 5 Abs. 2 WHG).
Wie die Umfrage „Hochwasserschutz in Bayern“ der Initiative Hochwasser.Info.Bayern gezeigt hat, sind landesweit nur 3 von 10 Bürgern überzeugt, dass ihr Handeln persönliche Schäden durch Überflutungen reduzieren kann (siehe Grafik). Das ist eine fatale Fehleinschätzung, denn Bürgerinnen und Bürger können viel tun, um sich und ihre Immobilie zu schützen.
Der sicherste Schutz besteht darin, nicht in hochwassergefährdeten Gebieten zu bauen. Ob Ihr geplantes Baugrundstück in einem von Flusshochwasser gefährdeten Gebiet liegt, erfahren Sie über den Informationsdienst Überschwemmungsgefährdete Gebiete (www.iug.bayern.de). Entscheiden Sie sich trotz der Risiken für ein solches Grundstück, berücksichtigen Sie bereits bei der Planung des Neubaus die nötigen Schutzmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die wasserdichte Ausführung des Kellers, erhöhte Gebäudeöffnungen, um oberflächlichen Wasserzutritt zu erschweren, oder eine Rückstausicherung. Da auch bauliche Maßnahmen keinen
hundertprozentigen Schutz bieten können, ist es zudem ratsam, eine Elementarschadenversicherung abzuschließen, um das Eigenheim und den Hausrat vor existenzbedrohenden Schäden zu versichern.
Weitere Informationen zu den Themen Eigenvorsorge und Hochwasserschutz in Bayern finden Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.
Entgegen der vorherrschenden Meinung können Bürgerinnen und Bürger viel tun, um sich vor Hochwasserschäden zu schützen.
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Hochwasser.Info.Bayern
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